
Gemäß § 40 der Jagdverordnung muss der Fahrer im Falle einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Bären, Wolf, Vielfraß, Luchs, Elch, Rothirsch, Damhirsch, Reh, Otter, Wildschwein, Mufflon oder Adler die Polizei unter der Notrufnummer 112 benachrichtigen, selbst wenn das Tier keine sichtbaren Verletzungen aufweist. Die Nichtbenachrichtigung der Polizei im Falle einer Kollision wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Die Unfallstelle muss markiert werden. Es wird empfohlen, einen Wildunfallstreifen zu verwenden. Dieser wird neben dem Tier oder an der Stelle, an der es zuletzt gesehen wurde, platziert.
Das angefahrene Wildtier kann entweder tot sein oder sich, mehr oder weniger verletzt, weiterbewegt haben. Verletzte und im Straßenverkehr getötete Wildtiere werden von Suchjägern im Auftrag der Polizei versorgt.
1. Stellen Sie ein Warndreieck auf, um weitere Unfälle zu vermeiden.
2. Markieren Sie die Unfallstelle immer, damit Jäger mit Suchhunden sie finden können.
3. Rufen Sie die Polizei unter 112 an und melden Sie den Unfall.
• Auch wenn das Wild bereits tot ist, sollte die Stelle markiert werden, um andere Verkehrsteilnehmer darüber zu informieren, dass der Unfall der Polizei gemeldet wurde.
• Bringen Sie den Markierungsstreifen an der Straßenseite an, von der das Wild nach dem Zusammenstoß verschwunden ist.
• Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Bären, Wolf oder Luchs wird der Markierungsstreifen etwa 100 Meter von der Unfallstelle entfernt angebracht. Informieren Sie die Polizei darüber.
• Entfernen Sie tote Tiere nach Möglichkeit von der Fahrbahn, achten Sie dabei aber auf Ihre eigene Sicherheit.
• Suchen Sie nicht selbst nach dem Tier, da dies dessen Leiden verschlimmern kann.
• Versuchen Sie nicht, das verletzte Tier selbst einzuschläfern, wenn Sie nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen.
• Wenn Sie einen Hund angefahren haben, versuchen Sie niemals, ihn einzuschläfern; überlassen Sie dies einem Tierarzt.
Bei der Meldung eines Unfalls an die Polizei sollten Sie neben den üblichen Personen- und Fahrzeugdaten Folgendes angeben:
• Unfallort – Straßennummer, Ort, Kennzeichen. Nutzen Sie bitte die SOS-Alarm-App 112, in der die GPS-Position angezeigt wird.
• Art der Unfallmarkierung – Markierungsstreifen, Plastiktüte usw.
• Wildart – Reh, Elch, Wildschwein usw.
• Ob es zu einer Kollision mit einem oder mehreren Tieren kam.
• Fluchtweg des Tieres – in welche Richtung es verschwunden ist.
• Eine detaillierte Beschreibung des Unfallorts, idealerweise mit GPS-Koordinaten. Alternativ können Sie, falls möglich, den Tageskilometerzähler Ihres Autos zurücksetzen und zu einem Ihnen bekannten Ort fahren (z. B. einer Kreuzung, Kirche, Raststätte) und den Kilometerzähler ablesen. Leider sind die Ortsangaben häufig fehlerhaft, was oft dazu führt, dass ein verletztes Tier lange Zeit qualvoll am Unfallort liegt.
Für die Suchtrupps, die nach Wildunfällen suchen, sind Ihre Angaben als Verkehrsteilnehmer sehr wichtig, damit die Suche effektiv durchgeführt werden kann und einem schwer verletzten Tier langes Leiden erspart bleibt. Gegebenenfalls müssen die Suchtrupps Sie, falls Sie mit dem Wild kollidiert sind, kontaktieren. Stellen Sie daher sicher, dass Sie nach dem Unfall telefonisch erreichbar sind. Bei einer Kollision mit anderen Wildarten, die nicht zu den oben genannten gehören, besteht keine formelle Meldepflicht bei der Polizei. Sollten Sie mit einem kleineren Tier kollidiert sein, sorgen Sie bitte dafür, dass es getötet und, wenn möglich, von der Fahrbahn entfernt wird. Denken Sie dabei, wie bereits erwähnt, stets an Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.